Abrechnung von Geburtsvorbereitungskursen über die gesetzliche Krankenkasse:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit Deiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Zum Nachweis der in Anspruch genommenen Stunden wird ein Quittierungsbogen geführt. Dieser muss von der Versicherten im Kurs unterschrieben werden. Der Gebührenanspruch besteht auch, wenn die Kurse mittels Kommunikationsmedien durchgeführt werden.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und Dir dann als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
• Falls keine gültige Mitgliedschaft der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.
• Falls die Leistung bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.
• Nicht besuchte Kursstunden und nicht quittierte Kursstunden werden Dir nach der gültigen Privat HebGV NRW in Rechnung gestellt, da diese nicht von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden dürfen. Dies gilt auch bei Vorlage einer Krankmeldung. Es liegt im Ermessen Deiner Kasse, ob Du bei Vorlage der Rechnung eine Rückerstattung durch die Kasse erhältst. Bei Zahlungsverzug wird neben Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,-€ fällig.
Abrechnung von Geburtsvorbereitungskursen über die private Krankenversicherung:
Privat versicherte Teilnehmerinnen erhalten im Anschluss an den Kurs eine Rechnung entsprechend der gültigen Privat HebGV NRW. Der Gebührenanspruch besteht auch, wenn die Kurse mittels Kommunikationsmedien durchgeführt werden.
Zur fristgerechten Zahlung der Rechnung binnen 14 Tagen bist Du verpflichtet, unabhängig von der Erstattung Deiner Krankenversicherung bzw. Beihilfe. (§286 Abs. 3 BGB)
Bei Zahlungsverzug wird neben Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,-€ fällig.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der versch. Versicherungstarife.
Partnergebühren bei Geburtsvorbereitungskursen:
Die Partnergebühr wird vorab fällig. Die Zahlungsmodalitäten teilen wir Dir mit der Anmeldebestätigung mit. Über den Betrag erhältst Du nach dem Kurs eine quittierte Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse. Zwar sind die Kassen nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Die meisten Kassen tun dies aber erfreulicherweise mittlerweile.
Kurse Prävention
Die Kursgebühr ist vorab fällig und wird zum Kursstart durch uns per Lastschriftverfahren von Deinem Konto eingezogen. In der letzten Stunde erhältst Du gemäß der Anwesenheitsliste eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Eine Kostenerstattung erfolgt in der Regel, wenn Du mindestens zu 80% der Kurszeiten teilgenommen hast.
Aufgrund der Vielzahl der Krankenkassen und deren verschiedenen und sich ständig ändernden Regelungen können wir leider keine verbindlichen Angaben zum Zuschussverhalten der Krankenkassen machen. Dies betrifft die Partnergebühr in der Geburtsvorbereitung, die Rückbildungskurse sowie die Präventionskurse. Die AOK Hamburg/Rheinland bezahlt z.B. sogar die Babymassage. Wir empfehlen Dir, bei Deiner Krankenkasse nachzufragen, ob und inwieweit eine Veranstaltung bezuschusst wird - alle relevanten Kurs- und Dozenten-Informationen stehen auf unserer Webseite.
Was ist üblich?
Bei der Rückbildungskursen ist ein Bezuschussen von 7,96 EUR je Anwesenheitsstunde (60 Minuten) bei Vorlage unserer Teilnahmebescheinigung möglich. Das entspricht der aktuellen Hebammengebührenordnung.
Bei den Präventionskursen ist eine Anwesenheit von mindestens 80 % der Kursdauer für eine Bezuschussung durch die Kasse erforderlich.
Für die Partnergebühr gibt es keine Richtwerte.
Die Anwesenheit wird von der Kursleitung in jeder Kursstunde erfasst. Die Teilnahmebescheinigung erhältst Du nach Kursende.
Bei allen anderen Kursangeboten:
Die Zahlungsmodalitäten zu Deinem gebuchten Kurs, entnimmst Du bitte Deiner Anmeldebestätigung, die Dir per Mail zugestellt wird. In der Regel werden die Gebühren per einmaliger Lastschrift nach Kursstart von Neue Kölner e.V. eingezogen. Bitte beachte, dass Kursgebühren für versäumte Stunden nicht erstattet werden können.
Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Das Eingangsdatum beim Verein ist hierbei entscheidend. Du erhältst von uns eine Rücktrittsbestätigung per Mail.
Aus wichtigen Gründen können Veranstaltungen mit einer anderen Leitung als ausgeschrieben durchgeführt werden. Daraus entsteht kein Rücktrittsrecht. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit diesem Namen angekündigt wurde. Aus sachlichem Grund und in zumutbarem Umfang kann Neue Kölner e.V. Ort und Zeitpunkt einer Veranstaltung ändern. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie kann es sein, dass wir Kurse virtuell durchführen. Hierüber werden die Kursteilnehmer*innen rechtzeitig informiert. Muss eine Veranstaltungseinheit aufgrund von Neue Kölner e.V. aus nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z. B. wegen Erkrankung der Kursleiterin/ des Kursleiters), kann sie nachgeholt werden bzw. von einer Vertretung durchgeführt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Fahrtkostenentschädigungen bei Unterrichtsausfall werden von Neue Kölner e.V. nicht gezahlt.