Allgemeine Geschäftsbedingungen


ANMELDEBEDINGUNGEN:

  • Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt ausschließlich über unsere Homepage www.neue-koelner.de
  • Du erhältst direkt nach Deiner Buchung vom Buchungsportal eine automatisierte Antwort auf Deine Anmeldung. Damit wird die Anmeldung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühren.
  • Es erfolgt dann eine weitere, persönlich verfasste Mail, in der Regel binnen 1-3 Werktagen. Trage dafür Sorge, dass das angegebene E-Mail Konto erreichbar ist und die Mail mit genaueren Infos zu Deinem Kurs, Dir auch zugehen kann.
  • Bei ausgebuchten Kursen, Kursausfall oder Kursänderungen melden wir uns bei Dir und versuchen Dir Alternativen anzubieten.

Abrechnung von Geburtsvorbereitungskursen über die gesetzliche Krankenkasse:                                                                                                                                         

Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit Deiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Zum Nachweis der in Anspruch genommenen Stunden wird ein Quittierungsbogen geführt. Dieser muss von der Versicherten im Kurs unterschrieben werden. Der Gebührenanspruch besteht auch, wenn die Kurse mittels Kommunikationsmedien durchgeführt werden.

In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und Dir dann als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
•    Falls keine gültige Mitgliedschaft der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.
•    Falls die Leistung bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.
•    Nicht besuchte Kursstunden und nicht quittierte Kursstunden werden Dir nach der gültigen Privat HebGV NRW  in Rechnung gestellt, da diese nicht von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet   werden dürfen. Dies gilt auch bei Vorlage einer Krankmeldung. Es liegt im Ermessen Deiner Kasse, ob Du bei Vorlage der Rechnung eine Rückerstattung durch die Kasse erhältst. Bei Zahlungsverzug wird neben Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,-€ fällig.
 

Abrechnung von Geburtsvorbereitungskursen über die private Krankenversicherung:                                                                                                                                           

Privat versicherte Teilnehmerinnen erhalten im Anschluss an den Kurs eine Rechnung entsprechend der gültigen Privat HebGV NRW. Der Gebührenanspruch besteht auch, wenn die Kurse mittels Kommunikationsmedien durchgeführt werden.
Zur fristgerechten Zahlung der Rechnung binnen 14 Tagen bist Du verpflichtet, unabhängig von der Erstattung Deiner Krankenversicherung bzw. Beihilfe. (§286 Abs. 3 BGB)
Bei Zahlungsverzug wird neben Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,-€ fällig.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der versch. Versicherungstarife.

Partnergebühren bei Geburtsvorbereitungskursen:

Die Partnergebühr wird vorab fällig. Die Zahlungsmodalitäten teilen wir Dir mit der Anmeldebestätigung mit. Über den Betrag erhältst Du nach dem Kurs eine quittierte Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse. Zwar sind die Kassen nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Die meisten Kassen tun dies aber erfreulicherweise mittlerweile.

 

Abrechnung von Rückbildungskursen über die gesetzliche Krankenkasse:

Die Kurse setzen sich zusammen aus einem Präsenzteil mit 8x75 Minuten und einem Selbstlernprogramm. Die Präsenzstunden werden laut Hebammengebührenordnung NRW durch die Hebamme abgerechnet.Das Selbstlernprogramm umfasst 8 Übungskarten, auf denen jeweils eine Übung dargestellt und genau beschrieben wird, sowie 8 Videosequenzen in sich steigernden Schwierigkeitsgeraden. Hierfür fällt eine Gebühr an, die an Neue Kölner eV zu entrichten ist und per Lastschriftverfahren eingezogen wird.

In folgenden Fällen werden die Kosten der Präsenzstunden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und Dir dann als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
•    Falls keine gültige Mitgliedschaft der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.
•    Falls die Leistung bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.
•    Nicht besuchte Kursstunden und nicht quittierte Kursstunden werden Dir nach der gültigen Privat HebGV NRW  in Rechnung gestellt, da diese nicht von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet   werden dürfen. Dies gilt auch bei Vorlage einer Krankmeldung. Es liegt im Ermessen Deiner Kasse, ob Du bei Vorlage der Rechnung eine Rückerstattung durch die Kasse erhältst. Bei Zahlungsverzug wird neben Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,-€ fällig.

 

Abrechnung von Rückbildungskursen über die private Krankenkversicherung:

Die Kurse setzen sich zusammen aus einem Präsenzteil mit 8x75 Minuten und einem Selbstlernprogramm. Privat versicherte Teilnehmerinnen erhalten im Anschluss an den Kurs, von der kursleitenden Hebamme, eine Rechnung über die Präsenzstunden entsprechend der gültigen Privat HebGV NRW. Der Gebührenanspruch besteht auch, wenn die Kurse mittels Kommunikationsmedien durchgeführt werden.
Zur fristgerechten Zahlung der Rechnung binnen 14 Tagen bist Du verpflichtet, unabhängig von der Erstattung Deiner Krankenversicherung bzw. Beihilfe. (§286 Abs. 3 BGB)
Bei Zahlungsverzug wird neben Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,-€ fällig.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der versch. Versicherungstarife.                                                                                                                                                                                                                                                                                      Das Selbstlernprogramm umfasst 8 Übungskarten, auf denen jeweils eine Übung dargestellt und genau beschrieben wird, sowie 8 Videosequenzen in sich steigernden Schwierigkeitsgeraden. Hierfür fällt eine Gebühr an, die an Neue Kölner eV zu entrichten ist und per Lastschriftverfahren eingezogen wird.

 

Kurse Prävention

Die Kursgebühr ist vorab fällig und wird zum Kursstart durch uns per Lastschriftverfahren von Deinem Konto eingezogen. In der letzten Stunde erhältst Du gemäß der Anwesenheitsliste eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Eine Kostenerstattung erfolgt in der Regel, wenn Du mindestens zu 80% der Kurszeiten teilgenommen hast.

Bitte frage vorher Deine Krankenkasse

Aufgrund der Vielzahl der Krankenkassen und deren verschiedenen und sich ständig ändernden Regelungen können wir leider keine verbindlichen Angaben zum Zuschussverhalten der Krankenkassen machen. Dies betrifft die Partnergebühr in der Geburtsvorbereitung, die Rückbildungskurse (bis Ende 12/2023) sowie die Präventionskurse. Die AOK Hamburg/Rheinland bezahlt z.B. sogar die Babymassage. Wir empfehlen Dir, bei Deiner Krankenkasse nachzufragen, ob und inwieweit eine Veranstaltung bezuschusst wird - alle relevanten Kurs- und Dozenten-Informationen stehen auf unserer Webseite.

Was ist üblich?

Bei den Präventionskursen ist eine Anwesenheit von mindestens 80 % der Kursdauer für eine Bezuschussung durch die Kasse erforderlich.

Für die Partnergebühr gibt es keine Richtwerte.

Die Anwesenheit wird von der Kursleitung in jeder Kursstunde erfasst. Die Teilnahmebescheinigung erhältst Du nach Kursende.

 

Bei allen anderen Kursangeboten:
Die Zahlungsmodalitäten zu Deinem gebuchten Kurs, entnimmst Du bitte Deiner Anmeldebestätigung, die Dir per Mail zugestellt wird. In der Regel werden die Gebühren per einmaliger Lastschrift nach Kursstart von Neue Kölner e.V. eingezogen. Bitte beachte, dass Kursgebühren für versäumte Stunden nicht erstattet werden können.

 

RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN / ABMELDEBEDINGUNGEN:

Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Das Eingangsdatum beim Verein ist hierbei entscheidend. Du erhältst von uns eine Rücktrittsbestätigung per Mail.

  • bis 2 Wochen vor Kursbeginn: Bearbeitungsgebühr Kurse 10,00 Euro/ bei Einzelveranstaltungen 5,00 Euro
  • bei weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn bzw. bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist der volle Teilnehmerbeitrag zu zahlen - wird ein(e) Ersatzteilnehmer/-in gestellt, fällt nur die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro an.
  • Die Rücktrittsbedingungen gelten auch bei Krankheit.
  • Ab- oder Ummeldungen bei der Kursleiterin/ dem Kursleiter sind unwirksam.
  • Bei fehlerhaften Kontoangaben und/oder Unterdeckung trägt der/die Teilnehmer/-in die Folgekosten für die Rücklastschrift in Höhe von 9,00 Euro (6,00 Euro Bankgebühren + 3,00 Euro Bearbeitungsgebühr).
  • wenn Du über die Warteliste in Deinen Wunschkurs aufgenommen werden kannst, musst Du daran denken, ggf. später gebuchte Kurse, rechtzeitig, nach den oben stehenden Bedingungen, abzusagen. Andernfalls behalten wir uns vor, Dir die Gebühren in Rechnung zu stellen.

 

WECHSEL DER KURSLEITUNG / TERMINÄNDERUNGEN:

Aus wichtigen Gründen können Veranstaltungen mit einer anderen Leitung als ausgeschrieben durchgeführt werden. Daraus entsteht kein Rücktrittsrecht. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit diesem Namen angekündigt wurde. Aus sachlichem Grund und in zumutbarem Umfang kann Neue Kölner e.V. Ort und Zeitpunkt einer Veranstaltung ändern. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie kann es sein, dass wir Kurse virtuell durchführen. Hierüber werden die Kursteilnehmer*innen rechtzeitig informiert. Muss eine Veranstaltungseinheit aufgrund von Neue Kölner e.V. aus nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z. B. wegen Erkrankung der Kursleiterin/ des Kursleiters), kann sie nachgeholt werden bzw. von einer Vertretung durchgeführt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Fahrtkostenentschädigungen bei Unterrichtsausfall werden von Neue Kölner e.V. nicht gezahlt.

 

WEITERE WICHTIGE INFOS

  • Bitte beachte unsere Qualitätsstandards.
  • Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
  • Bitte erkundige Dich vor der Anmeldung bei Deiner Krankenkasse, ob und ggf. in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist.
  • Teilnehmen kann jeder, wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Bei Unsicherheit empfehlen wir, sich vor Kursbeginn vom Arzt/Ärztin untersuchen zu lassen.
  • Für die Garderobe in den Umkleiden sowie bei Unfällen (Körper-, Sach- und Vermögensschäden), Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten wird keine Haftung übernommen.
  • Bei Ausfall einzelner Kurstermine und dem Angebot von Nachholterminen besteht kein Anspruch auf (anteilige) Kursgebührenerstattung.
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr - Änderungen bleiben vorbehalten.

 

HINWEISE ZUR DATENVERARBEITUNG

  • Mit der Anmeldung erklärst Du Dich einverstanden, dass die Daten Deiner Anmeldung elektronisch gespeichert werden. Dabei beachten wir die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes, auch um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Wir verwenden die Daten ausschließlich für eigene Zwecke.
  • Du hast jederzeit die Möglichkeit, über die von Dir gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten, sowie die Löschung dieser Daten anzufordern.
  • Sofern sich bei Dir Daten ändern, insbesondere Anschrift, Mailadresse, Kontaktnummer, Bankdaten, so bist Du verpflichtet uns als Anbieter dies mitzuteilen, sofern die Abwicklung des Kurses von der Änderung betroffen ist.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden/ der Kundin findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag die Stadt Köln. Wir sind daneben berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
  • Neue Kölner e.V. behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.